Ihre Gesundheit liegt uns am Herzen!
Eine gesetzliche Krankenkasse bietet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften
Schutz im Krankheitsfall. Aber nicht alles was medizinisch sinnvoll und ratsam
ist, darf zu Lasten einer gesetzlichen Krankenkasse erbracht werden.
Das Sozialgesetzbuch schreibt vor, dass gesetzlich versicherten Patienten eine
ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Behandlung zusteht, die das Maß
des Notwendigen nicht überschreitet (Wirtschaftlichkeitsgebot).
Leistungen, die über diese Maß hinausgehen, dürfen nicht erbracht werden.
Im Rahmen der Gesundheitsfürsorge in unserer Praxis können wir Ihnen ärztlich
empfehlenswerte Leistungen als Privatbehandlung anbieten.
Das sind individuelle Gesundheits-Leistungen. Sie kennzeichnen wünschenswerte,
hilfreiche und neue Behandlungsformen oder Diagnoseverfahren, die nach
individueller Beratung zwischen Ihnen und Ihrem Arzt vereinbart werden.
Sie ergänzen die Basisversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung um neue
oder alternative medizinische Leistungen, die noch nicht in deren
Versorgungskatalog aufgenommen, oder aus dem Katalog gestrichen wurden.
Für Patienten bedeutet das:
Es gibt eine ausreichende und notwendige medizinische Versorgung, die von den
Ärzten über die Chip-Karte geleistet werden darf. Mehr aber auch nicht.
Darüber hinausgehende individuell empfehlenswerte Leistungen sind vom Patienten
selbst zu bezahlen oder über eine private Versicherung abzudecken.
Wir möchten Sie hier über einige dieser Leistungen informieren.
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